Pensionskasse SHP Zürich
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Wir heissen Sie auf der Homepage der Pensionskasse SHP (Spital-, Heim- und Pflegepersonal) ganz herzlich willkommen.
Wir sind eine Gemeinschaftsstiftung für die berufliche Vorsorge von Klein- und mittleren Betrieben, welche in irgend einer Form mit dem Gesundheitswesen verbunden sind. Per 1. Januar 2004 sind bereits mehr als 400 Betriebe mit über 4000 Versicherten bei uns angeschlossen. Die Vorsorgevermögen beliefen sich per 31. Dezember 2003 auf etwas über MCHF 235, zwischenzeitlich sind sie auf über MCHF 250 angewachsen. Die Pensionskasse SHP ist eine ausgewiesene Spezialistin für Betriebe im Gesundheitswesen mit entsprechenden bedarfsgerechten Vorsorgeprodukten. Wir möchten Ihnen beweisen, dass wir der ideale Partner für die berufliche Vorsorge für Sie sind. Unsere Lösungen sind eine echte Alternative zu den Sammelstiftungen. Ja mehr noch, durch unsere schlanke Infrastruktur, können wir vor allem die Verwaltungskosten auf einem sehr niedrigen Niveau halten.
Warum Sie uns wählen sollten
Wir bieten Ihnen:
Basisvorsorge nach BVG
Umhüllende Pläne
Kadervorsorge
und dies alles zu sehr günstigen Konditionen.
Sie profitieren von unserer schlanken Infrastruktur:
Tiefe Verwaltungskostenbeiträge
Günstige Prämien
Einfach nachvollziehbare Beiträge und Leistungen (volle Transparenz)
Beitragszahlungen quartalsweise nachschüssig
Gleichstellung von Mann und Frau
Freiwillige Teuerungsanpassung auf laufende Leistungen
Flexible Pensionierung
Vorfinanzierung einer vorzeitigen Pensionierung
Einkaufsmöglichkeiten zur Leistungsverbesserung und Steueroptimierung
Konkubinatsrente
Langjähriges gut eingespieltes Team
Die Pensionskasse SHP wurde 1930 von vorausschauenden Damen des WSK (Schweizerischer Verband diplomierter Schwestern für Wochenpflege, Säuglings- und Kinderkrankenpflege) gegründet. Heute sind wir eine der führenden Vorsorgeeinrichtungen des Gesundheitswesens in der Schweiz. Die Pensionskasse SHP ist eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff OR. Alle Versicherten sind zugleich auch Genossenschafter. Das oberste Organ ist die Generalversammlung (Genossenschafterversammlung). Somit haben alle Versicherten die Möglichkeit, durch Ausübung des Stimmrechtes an der Generalversammlung, seine Meinung kund zu tun, oder entsprechend abzustimmen.
Die Generalversammlung wählt auch den Vorstand, welcher für die Führung der Kasse verantwortlich ist.
Im Jahre 2003 konnten wir die Mitgliederzahl wieder erheblich steigern. Unsere Kasse zählt nun per 31. Dezember 2003 3'472 Versicherte, wovon 641 Rentner. Dies entspricht einer Zunahme von knapp 10 %.
Der Geschäftsbericht 2003 gibt Ihnen einen Überblick über unsere Tätigkeiten im Berichtsjahr.
Als Genossenschaft organisiert führen wir separate Statuten, welche dem Genossenschaftsrecht entsprechen.
Die Gesetzesvorlagen (Art. 71 BVG) sagen: Die Vorsorgeeinrichtungen verwalten ihr Vermögen so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind.
Auf Grund der Vergangenehit mit den schwachen Finanz- und Kapitalmärkten ist unser Deckungsgrad (per 31.12.03: 96.3 %) und damit unsere Risikofähigkeit gesunken. Als Folge davon wurde eine neue Anlagestrategie festgelegt, welche der neuen Situation Rechnung trägt.
Pensionskasse SHP
Gladbachstrasse 117
CH - 8044 Zürich
1. BVG-Revision
Änderungen per 1. April 2004
Transparenz und Information
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen den Vorsorgewerken (das sind bei uns die Kollektiv-Anschlüsse) folgende Informationen übermitteln (Grundlage: Letzter Bericht des PK-Experten):
Kapitalertrag
versicherungstechnischen Risikoverlauf
Verwaltungskosten
Deckungskapitalberechnungen
Reservebildung
Deckungsgrad
Jährliche Informationen der Vorsorgeeinrichtungen an die Versicherten:
Leistungsansprüche (inkl. Austrittsleistung)
Koordinierter Lohn
Beitragssatz
Altersguthaben
BVG-Altersguthaben
Organisation und Finanzierung
Mitglieder des paritätischen Organs
Auf Anfrage:
Wahl und Organisation des paritätischen Organs
Urkunde, Statuten, Reglemente, Anschlussverträge
Jahresrechnung und Jahresbericht
Kapitalertrag
Versicherungstechnischer Risikoverlauf
Verwaltungskosten
Deckungskapitalberechnung
Reservebildung
Deckungsgrad
Ergänzende individuelle Informationen (Berechnungsfaktoren)
Ist bei uns (mit wenigen Ausnahmen) bereits mit der Rechnungslegung per 31. Dezember 2003 so eingeführt. Wir werden im Laufe dieses Jahres noch die Versicherungsausweise überarbeiten.
Auflösung von Verträgen
Ist für uns unbedeutend, da wir keine Versicherungseinrichtung sondern eine Gemeinschaftseinrichtung sind.
Anlagen beim Arbeitgeber
Diese werden in den Artikeln 57 und 58 BVV2 neu geregelt.
Hat für uns keine Bedeutung, da wir keine Anlagen bei den Arbeitgebern tätigen.
Änderungen per 1. Januar 2005
Versicherter Lohn
Neu werden erstmals die Eintrittsschwelle von > CHF 18'990 (bisher > CHF 25'320) und der Koordinationsabzug von CHF 22'155 (bisher CHF 25'320) unterschiedlich sein. Der maximal versicherte Lohn erhöht sich dadurch auf CHF 53'805 (oberer Grenzbetrag von CHF 75'960 minus Koordinationsabzug von CHF 22'155). Bei Jahreseinkommen zwischen CHF 18'991 und CHF 25'320 ist ein Mindestlohn von CHF 3'165 versichert.
BVG-Umwandlungssatz
Der BVG-Umwandlungssatz wird für Männer und Frauen innerhalb von 10 Jahren schrittweise von 7,2% auf 6.8% gesenkt.
Wir werden unsere Umwandlungssätze per 1. Januar 2005 direkt auf 6.8% senken. Sicher werden Übergangsbestimmungen Härtefälle "dämpfen". Selbstverständlich wird das BVG-Minimum jederzeit eingehalten.
Bezug der Altersleistungen in Kapitalform
Die versicherte Person kann ein Viertel des Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung verlangen.
Einführung Witwerrente
Witwer erhalten zu den gleichen Bedingungen dieselben Leistungen wie die Witwen.
Invaliditätsleistungen
Personen, welche im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind, haben neu Anspruch auf eine Viertelsrente. Die Rentenabstufung wird derjenigen der IV angeglichen.
Wegfall des Beitrages für Sondermassnahmen
Der Beitrag für die Sondermassnahmen (bisher 1% der koordinierten BVG-Löhne) entfällt.
Rentenalter der Frauen / Flexibles Rentenalter
Die geplante Anpassung des Rentenalters der Frauen im BVG auf 65 Jahre und die generelle Flexibilisierung des Rentenalters wurde mit der Ablehnung der 11. AHV-Revision in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 verworfen. Das Parlament wird deshalb wohl eine Gesetzesänderung vornehmen, um im BVG per 1. Januar 2005 das Rentenalter 64 für Frauen (gemäss 10. AHV-Revision) einzuführen.
Änderungen per 1. Januar 2006
Diese beinhalten steuerliche Bestimmungen (maximal versicherter Lohn, Einkaufsbestimmungen) sowie den Zweckartikel.